Medizinisch verordneter Cannabiskonsum und Fahrerlaubnis

Regelmäßiger Cannabiskonsum führt, selbst wenn er aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, führt zum Wegfall der Fahrtauglichkeit.

Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 25.09.2018 entschieden.

In dem dortigen Fall hatte ein Verkehrsteilnehmer regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verschreibung Cannabis konsumiert. Das Gericht hat dem Verkehrsteilnehmer die Fahrtauglichkeit abgesprochen und festgestellt, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen war.
Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs eingetreten ist oder nicht. Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann die Fahrerlaubnisbehörde wegen sofort das Führen von Fahrzeugen untersagen.
Die persönlichen Beweggründe des Verkehrsteilnehmers bleiben ebenso unberücksichtigt, wie die Frage, welche beruflich kritischen Folgen eine derartige Entziehung für den Betroffenen hat.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2018/14_L_2650_18_Beschluss_20180925.html)