Wenn Sie eine Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung benötigen, schildern Sie uns Ihr Anliegen in einem Beratungsgespräch.
Unsere Anwaltskanzlei in Duisburg bietet Ihnen ein breites Spektrum an rechtlicher Beratung und Hilfe an, tätig ob Rechtsanwalt oder Notar. Dieses schließt sowohl den außergerichtlich beratenden Bereich als auch die gerichtliche Interessendurchsetzung ein.
Die Anwälte und Notare unserer Kanzlei in Duisburg unterstützen Sie professionell und kompetent bei Ihrem Anliegen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und berufender Notar ist Herr Rechtsanwalt Rembert Himmerich ist der richtige Ansprechpartner für alle Fragen des Individual - oder Kollektivarbeitsrechts und weiteren Themengebieten.
Herr Rechtsanwalt Burkhard Himmerich ist als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht tätig. Diese Kombination zweier Fachbereiche ermöglicht häufig erst die sachkundige Beratung in Familiensachen.
Fachmann für Erb- und Gesellschaftsrecht ist Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Paul Himmerich. Als Mitglied im Forum für dt. Erbrecht steht er gerne mit qualifizierten Ratschlägen zu Nachlassregelungen zur Verfügung.
Die langjährige Erfahrung in unseren Fachgebieten zeichnet uns aus, denn Kompetenz bedeutet heute Spezialisierung.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte in Duisburg setzen auf individuelle und ausgefeilte Strategien, die auf den jeweiligen Fall ausgerichtet werden. Dabei kommt unseren Mandanten die Erfahrung und das Know-how unserer Fachanwälte in Duisburg zu Gute. Der Kompetenzbereich der Rechtsgebiete unserer Rechtsanwälte reicht von A wie Arbeitsrecht über F wie Familienrecht bis hin zu M wie Mietrecht und V wie Verkehrsrecht. Die Anwälte der Kanzlei Himmerich überzeugen nicht nur mit fachlichem Können und Geschick, sondern weisen allesamt ein hohes Fach- und Spezial-wissen auf, denn Kompetenz bedeutet heute Spezialisierung.
Beim unserem ersten Gespräch werden wir Ihnen gleich mitteilen, ob und in welcher Weise wir Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen können.
Sie erhalten von uns eine Einschätzung der Erfolgsaussichten beim weiteren Vorgehen.
Recht und Gesetze sind kompliziert. Ohne den Rat von Experten verliert man als Laie im Paragraphen-Dschungel schnell den Überblick.
Der Versuch, sich im privaten Umfeld oder etwa bei seiner Bank, seiner Kfz-Werkstatt oder dem Nachbarn, der bereits ähnliche Probleme hatte, Hilfe zu holen führt meist zu nichts.
Viel eher ist es der Fall, dass wertvolle Zeit verloren geht, beispielsweise Fristen versäumt werden, oder dass ohne professionelle Beratung und Kompetenz die falschen Schritte eingeleitet werden.
Eine Beratung beim Anwalt verhindert diese Fehler und gibt Sicherheit. Die Beauftragung eines Anwalts bietet Vorteile, die bei sonstigen Beratern nicht gegeben sind.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Bei sozial- und strafrechtlichen Angelegenheiten entstehen Rahmengebühren.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer. (www.brak.de)
Ihr Anwalt ist Ihr unabhängiger Interessenvertreter und Berater. Er schützt Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. Er und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Sie können also völlig offen mit ihm reden, Ihr Anwalt hört Ihnen zu.
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