Mietrecht

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossenen Mietvertrages.

Wir beraten unsere Mandanten als Mieter und Vermieter von Wohnungen und Geschäftsräumen in allen wichtigen Fragen rund um das Mietrecht: zB. Mietvertrag, Mieterhöhung, Anlage der Mietkaution, Rückzahlung Mietkaution, Kaution, Mietminderung, Schäden, Nebenkostenumlegung, Nebenkostenabrechnungen ff.

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt die Rechtsverhältnisse in Bezug auf Wohnungseigentum. Hier können Probleme zwischen den Wohnungseigentümern, den einzelnen Eigentümern und dem Verwalter oder zwischen einer Gemeinschaft und Dritten auftreten.

Wir beraten und vertreten Sie zu Themen wie: zB. Beschlussanfechtungen, Teilungserklärungen, Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplänen, Eigentümerversammlungen, Verwalterverträge, Geschäftsordnungen, Umlaufbeschlüssen, Sonderumlagen, Instandsetzungen, Modernisierungen und vielen anderen Problemfeldern im Bereich des WEG-Recht.

Beratung und Vertretung

Herr Rechtsanwalt Burkhard Himmerich ist als Vorsitzender des Haus-, Grund- und Wohnungseigentümervereins Hamborn e.V. spezialisiert auf Fragen des Mietrechts, sei es das Wohnungsmietrecht oder auch das gewerbliche Mietrecht in all seinen Fragestellungen.

Fragestellung Mietrecht:

  • Kündigung von Mietverträgen (fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung).
  • Abschluss und Gestaltung von Mietverträgen (Wohnraummiete und Gewerberaummiete).
  • Mietzins und Nebenkostenabrechnungen
  • Räumungsklage und Räumungsvollstreckung.
  • Ausübung von Sicherungsrechten (Kaution, Vermieterpfandrecht).
  • Abwicklung von Mietverhältnissen.
  • Mietminderung.
  • Duchsetzung von Schadenersatz und Gewährleistungsansprüchen.

Fragestellung Wohnungeigentumsrecht:

  • Prüfung von Hausgeld und Verwalterabrechnungen (Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan).
  • Prüfung von Beschlüssen der Wohungseigentümer.
  • Teilnahme an Wohnungseigentümerverammlungen.
  • Eigenbedarfskündigungen
  • Prüfung von Beschlüssen über bauliche Veränderungen, Modernisierungen, Instandsetzungen.
  • Fragen zu Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten.
  • Beschlussanfechtungsklagen / Nichtigkeitsklagen.
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung.

Ihr Mieter macht Probleme?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen finden wir gemeinsam eine Lösung in Ihrem Interesse.