Hinweise

Hinweise

  • Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sind Namensänderungen (etwas durch Heirat) hierin nicht vermerkt, sind auch hierüber amtliche Urkunden (Heiratsurkunde) beim Notar vorzulegen.
  • Erforderliche Erbscheine sind ausschließlich in Ausfertigung einzureichen.
  • Die Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland) und Notare (Bundesrepublik Deutschland) unterliegen berufsrechtlichen Regelungen wie z. Bsp. BNotO, DONot, BeurkG, GNotKG (Notare) bzw. BORA, RVG, FAO, BRAO (Rechtsanwalt). Diese können bei der Bundesnotarkammer unter http://www.bnotk.de sowie für die Rechtsanwälte unter http://www.brak.de  (Angaben gem. § 6 TDG) eingesehen werden.

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermines nehmen Kontakt mit uns auf.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an unser Notarbüro unter 0203 555 0 60.

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