Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt die Teilnehmer der Marktwirtschaft, also Anbieter, gewerbliche Abnehmer, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauterem Wettbewerb.

  • Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen.
  • Vertretung im einstweiligen Verfügungsverfahren.
  • Durchführung des Abschlussverfahrens nach einstweiliger Verfügung.
  • Geltendmachung von Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen.
  • Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen.
  • Begleitung in Fällen der Gewinnabschöpfung.
  • Beratung bei der Abwerbung von Mitarbeitern/Arbeitnehmern.
  • Beratung in Fällen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen.
  • einstweilige Verfügungen.
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Firmenberatung (Existenzgründer und Neue Medien).
  • Überprüfung und Durchsetzung Unterlassungserklärungen.
  • Verfolgung von Rechtsverstößen.

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