Steuerrecht

Fachgebiet: Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht gilt bekannterweise als eines der kompliziertesten weltweit. Für den Normalbürger ist es vielfach nicht möglich, seine steuerlichen Pflichten ohne einen kompetenten steuerlichen Berater zu erfüllen.
Wir beraten und betreuen Einzelpersonen ebenso wie Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.

Wir bieten unseren Mandanten ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich Steuerrecht in Duisburg an. Dazu gehört die Beratung und Konzeption, aber auch die rechtliche Vertretung bei Einsprüchen und Rechtsbehelfen gegen ergangene Bescheide der Finanzbehörden.

Fundierte Beratung im Steuerrecht vom Fachanwalt

Wir helfen Ihnen weiter in den Bereichen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, bzw. Schenkungssteuer. Dies umfasst auch die Prozessvertretung vor den zuständigen Finanzbehörden und Finanzgerichten oder vor dem Bundesfinanzhof.
  • Das Erbrecht nimmt im Bereich Steuerrecht einen wichtigen Part ein. Wir bieten Ihnen eine fachkundige Beratung bei Fragen zu Erbrecht oder Erbschaftssteuer.
  • Unsere Kanzlei ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Steuerrecht, Familienrecht oder Erbrecht geht.
    Gerade im Bereich der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer kommt es auf verschiedene Faktoren an, nach denen sich, unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge, die Steuerhöhe richtet.
  • Die fachanwaltliche Spezialisierung auf das Familien – und Steuerrecht ist insbesondere im Unterhaltsrechtsstreit oder auch Zugewinnverfahren bei Ehepartnern von Bedeutung, bei denen ein Teil als Selbstständiger beruflich aktiv ist.

Steuerrecht ist unser Fachgebiet.

Wir beraten Sie kompetent in allen steuerrechtlichen Fragen. Durch ständige Fortbildung in diesen Rechtsgebieten, was vor dem Hintergrund der häufig weiterentwickelten Rechtsprechung unerlässlich ist, wird eine sachkundige Beratung des Mandanten angestrebt.

Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsanwalt Burkhard Himmerich arbeitet als Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht in der Sozietät.

Die Kompetenz  stützt sich auf zahlreiche und regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, die neben der Erfahrung dazu beitragen eine Angelegenheit mit der nötigen Gelassenheit einerseits und der erforderlichen Konsequenz andererseits zu verfolgen.

1. Bin ich zur Buchführung verpflichtet?

Zur Buchführung sind Kaufleute im Sinne des HGB verpflichtet. Dazu zählt jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, außer Kleingewerbetreibenden.
Als Kleingewerbe gilt ein Unternehmen, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert.
Alle Handelsgesellschaften, nämlich GmbH, AG, OHG und KG, sind ebenfalls zur Buchführung verpflichtet.

2. Wer darf mich steuerlich beraten?

Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte dürfen bei Bilanzen und Steuererklärungen mitwirken.

Bei einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren darf der Steuerberater grundsätzlich als Verteidiger tätig sein, solange die Finanzbehörde  dieses führt.
Ausdrücklich ratsam ist hier jedoch bereits die Inanspruchnahme eines spezialisierten Rechtsanwalts. Dieser wird spätestens nach Weiterleitung des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft zur Pflicht.

3. Was kann ich als Privatperson absetzen?

Als Privatperson können sie ggf. mehr absetzen als Sie dachten.
Absetzbar sind zum Beispiel Kosten für Altersvorsorge, Auslandsstudium, Beerdigungen, Berufsverbände, Bewerbungen, Kinderbetreuung, Renovierungen, Umzug, Unterhalt, Arbeitszimmer, betriebliche Altersvorsorge, Ehrenamt, Gerichtsverfahren, haushaltsnahe Dienstleistungen, Fahrtkosten zur Arbeit, Scheidungen und vieles mehr.

Sie haben eine Frage zum Steuerrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen finden wir gemeinsam eine Lösung in Ihrem Interesse.